Ein launiger Blick hinter die Kulissen. Von Wolfgang Stock, Ex-Cheflektor ECON-Verlag und BuchMarkt-Kolumnist. Foto: Daniel Biskup.

Reden wir übers liebe Geld. Schließlich muss ich mir ja auch jeden Tag eine warme Suppe leisten können. Und die Miete. Es geht also um das Schreiben als Erwerbsquelle. Es geht hier nicht darum, sein Buch für lau an einen kleinen oder großen Verlag zu geben. Nach dem Motto: Hauptsache veröffentlicht! Oder gar um DKZ-Verlage – sogenannte Druckkostenzuschuss-Verlage. Bei denen muss man sogar Geld mitbringen. Das subsumiere ich unter Hobby oder Unvernunft.

Es geht um Autoren und Autorinnen, die einige Monate harte Arbeit hinter sich haben und mit ihrem Buch Geld verdienen wollen und müssen. Dies muss ein Verlag, nebenbei bemerkt, ebenso. Das Thema, der Markt, die Zielgruppe und Vermarktung – das sollte alles stimmig sein. Conditio sine qua non. Grundvoraussetzung. Aber wie viel Geld kann ich verlangen, wenn all diese Anforderungen erfüllt sind?

Die Verlage arbeiten in der Regel mit Prozentsätzen. 10 Prozent vom Netto-Ladenpreis beispielsweise. Netto-Ladenpreis meint den Ladenpreis abzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer. Oft wird gestaffelt. Wenn man mehr verkauft, steigt der Prozentsatz leicht. Bei Taschenbücher gibt es allgemein etwas weniger an Tantieme. Manchmal rechnen die Verlage auch mit dem Netto-Abgabepreis (der Preis, der dem Buchhändler bzw. den Zwischenstufen berechnet wird). Da hier grob 50 Prozent Erlösschmälerung zusammenkommen, kann der Verlag dann 20 Prozent für den Autor ausschütten.

Beispiel: Nehmen wir 10 Euro Ladenpreis (= 9,35 € Netto-Ladenpreis oder 4,67 € Netto-Abgabepreis). Ob man 10 Prozent von 9,35 € oder 20 Prozent auf 4,67 € erhält, ist gleich). Bleiben wir in der Betrachtung bei den 10 Prozent auf Netto-Ladenpreis, es scheint mir das übliche zu sein und ist auch transparent. Abgerechnet wird meist einmal pro Jahr, im Frühjahr, dann sind die Remissionen des Vorjahres durch, und so gegen Februar, März erhält der Autor dann seine Jahresabrechnung.

Einnahmequelle ist nicht nur die Tantieme für das Buch, Taschenbuch oder Hörbuch. Sondern auch – falls vorhanden – Tantiemen auf Auslandslizenzen, auf Verfilmung, auf Vorabdruck in Zeitschriften oder ähnliches. Da gelten andere Sätze, diese sogenannten Nebenrechte werden in der Regel 50/50 oder 60/40 geteilt. Wenn also der Tatort anklopft und einen bereits veröffentlichten Krimi verfilmen will und der Filmproduzent 50.000 € Honorar hinblättert, dann erhält der Verlag 25.000 € und der Autor ebenso 25.000 €.

Jetzt kommt ein spannendes Thema, bei dem ein Autor viel falsch machen kann: Vorschuss oder Garantie-Honorar. Ein Garantie-Honorar ist ein mit zukünftigen Tantiemen verrechenbarer, aber nicht zurückzahlbarer Vorschuss. Beispiel: Ich erhalte 20.000 € als Garantie. Erreiche in den nächsten Jahren allerdings nur 14.500 € an Tantiemen. Trotzdem muss ich von den 20.000 € nichts zurückzahlen. Umgekehrt: Wenn mir im nächsten Jahr 24.500 € an Tantieme zustehen, bekomme ich nur 4.500 € ausbezahlt.

In den Großverlagen gibt es eine Person oder eine kleine Abteilung, die nur mit diesem Thema beschäftigt ist. Denn es müssen Hunderte Autoren und Autorinnen abgerechnet werden. Selbst wenn nur ein paar Exemplare verkauft werden. Bei dem Verlag, wo ich gearbeitet habe, hieß diese Truppe Honorar-Abteilung. Wenn ein Autor einen Verlag besucht, dann sollte er auch einmal dort seinen Kopf durch die Tür stecken und freundlich grüßen.

Doch wie viel Garantie bzw. Vorschuss kann ich als Autor denn verlangen? Ganz wichtig: Zunächst sollte man auf einer Garantiezahlung stets bestehen. Wer sein Werk – auch als Neuling – ohne Vorschuss abgibt, verkauft sich und sein Projekt hoffnungslos unter Wert. Dann landet man im Verlag in der untersten Schublade, aus der man schwer wieder rausfindet. Es geht also darum, ein gutes, aber realistisches Garantiehonorar zu verlangen.

Die meisten Verlage rechnen da mit einem Schema: 50 Prozent der Verkaufserwartung des ersten Jahres. Prognostizieren wir 8.000 verkaufte Exemplare im ersten Jahr, solche Berechnungen hat ein jeder Lektor im Hinterkopf bzw. werden im Verlags-Controlling für jedes Buch erstellt. Netto-Ladenpreis 9,35 €, davon 10 Prozent für den Autor, dann stehen einem Autor im ersten Abrechnungsjahr kalkulatorisch 7.480 € zu. Davon kann er die Hälfte als Vorschuss bzw. Garantie verlangen. Mit etwas Verhandlungsgeschick vermag man die Summe vielleicht ein wenig höher zu drücken. Dies auf jeden Fall versuchen, Lektoren haben da schon einen gewissen Spielraum.

Warum sollte ein Autor auf Zahlung einer Garantie bestehen? Geld, und das gilt auch im Verlagswesen, ist ein Ausdruck von Wertschätzung. Kann man mögen oder auch nicht, ist im Wirtschaftsleben aber so. Ein Buchprojekt für das 20.000 € Vorschuss bezahlt wurde, wird vom Verlag ganz anders behandelt als ein Buchprojekt für das 2.000 € gezahlt wurde. Es wird anders behandelt im Marketing, auf Buchmessen, in der Pressearbeit, beim Rein-Verkauf in den Buchhandel, bei den Buchlesungen. Durch solch geballtes Marketing kann Momentum entstehen, sonst eher nicht.

Eine Garantie-Zahlung wird in aller Regel gestückelt. Die Hälfte bei Vertragsunterzeichnung, die andere Hälfte bei Manuskriptabgabe – um ein übliches Beispiel zu nennen. Wie auch immer. Auf eine ordentliche Garantie-Zahlung sollte ein Autor oder eine Autorin unbedingt bestehen. Denn eine solche Zahlung ist ein doppelter Gradmesser. Extern für die Attraktivität des Projektes am Markt. Und intern für das Standing im Verlag. Man sieht, die Weichen für Erfolg oder Flop werden schon beim Garantie-Honorar gestellt.    

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